Mein Schreiben an das Jobcenter vom 02.02.2026 als Antwort zu 2 Schreiben des Jobcenters vom 27.01.2026:

 

Ihre 2 Schreiben vom 27.01.2026, die ich am 30.01.2026 erhalten habe, sind grob rechtswidrig. Sie haben die Straftaten Rechtsbeugung, ver­suchte Strafvereitelung im Amt, versuchten schweren Betrug und Bildung ei­ner kriminellen Vereinigung verübt.

 

In dem einem Schreiben geben Sie an, dass ich zur „Einladung“ durch Herrn K. am 22.12.2025 nicht erschienen bin. Ich hätte auf die Anhörung dazu vom 26.01.2026 nicht reagiert. Eine Anhörung gab es am 26.01.2026 nicht. Die Anhörung war sein Schreiben vom 22.12.2025, worauf ich mit meinem Schreiben vom 25.12.2025, das Sie am 29.12.2025 erhalten haben, Widerspruch eingelegt habe. Ich habe mir eine Emp­fangsbestätigung geben lassen, was ich Ihnen auch mitgeteilt habe. Mein Widerspruch ist bislang nicht bear­beitet worden.

 

In dem anderen Schreiben geben Sie an, dass ich am 13.01.2026 nicht erschienen bin. Ich hätte auf die Anhö­rung vom 13.01.2026 nicht reagiert. Tatsächlich habe ich darauf mit meinem Schreiben vom 16.01.2026, das Sie am 19.01.2026 erhalten haben, reagiert. Auch das wurde nicht bearbeitet. Ich habe erneut Wider­spruch eingelegt. Ich habe mir auch dazu eine Empfangsbestätigung geben lassen, was ich Ihnen ebenfalls mitgeteilt habe. Die Frist dazu ist darüber hinaus noch gar nicht abgelaufen. Sie beträgt einen Monat. Ihr Schreiben ist schon deshalb rechtswidrig. Warum diese Eile? Sie scheinen Kenntnis von einem bevorstehenden Beschluss im Ursprungsverfahren zu haben.

 

Am 26.01.2026 hätte ich bei Herrn K. erscheinen solle, was ich nicht tat. Er hat deswegen keine Sankti­on verhängt, was auffallend ist. Stattdessen hat er mir eine „Einladung“ zu einer telefonischen Beratung ge­schickt. Hätte er eine Sanktion verhängt, dann wäre klar gewesen, dass ich diesen Anruf nicht zulassen wer­de. Das musste er im Sinne der Strafvereitelung im Amt verhindern. Er hat damit versucht zu beweisen, dass ich ein Bera­tungsanliegen hätte, indem ich den Anruf zulasse, da er mich aufgefordert hat, ihn vor dem 10.02.2026 anzu­rufen, um den Termin abzusagen, wenn ich kein Beratungsanliegen habe, was ich ihm be­reits mehrmals mit­geteilt habe. Das habe ich ihm per E-Mail mitgeteilt. Da ich keine auto­matische Emp­fangsbestätigung erhal­ten habe, teile ich es er­neut mit. Ich habe kein Beratungsanliegen und ich wünsche keinerlei Beratungsge­spräch.

 

So inkompetent, wie Sie es vorgeben zu sein, kann man nicht sein. Mein erster Gedanke war, dass ich doch die rote Farbe verwenden muss. Dann habe ich erkannt, dass Sie so meine gegen Sie erhobenen Vorwürfe wi­derlegen wollen. Wer keine Erfahrungen mit Staatsverbrechern hat könnte sich sagen, dass er einfach nur die Empfangsbestätigungen ein­scannen und Ihnen per E-Mail schicken muss, um die Falschheit ihrer Behaup­tungen und somit die Rechts­widrigkeit Ihrer Schreiben beweisen zu können. Das sehen die Juristen völlig anders. Es gilt immer der letzte Bescheid. Damit werden Rechtsbeugungen legalisiert Damit arbeiten Sie. Ich muss auch offens­ichtlich böswillig falschen Be­hauptungen bei Beachtung Ihrer Formvorschriften widersprec­hen. Andern­falls gelten sie als richtig. Das würden sie auch dann sagen, wenn ich Ihnen zwar schriftlich mitteile, dass ich die Empfangsbestätigungen habe, sie aber nicht in Kopie diesem Schreiben bei­füge. Sie würden dann sagen, dass ich das nicht nachgewiesen habe. Ich ma­che es also wieder schriftlich und lasse mir wieder eine Emp­fangsbestätigung geben.

 

Ansonsten freut es mich, dass auch Sie mir bestätigt haben, dass ich sämtliche Schadensersatz und Strafscha­densersatzforderungen zu Recht verhängt habe und dass ich erneut einen Strafschadensersatz in Höhe von je­weils 100 Millionen Euro gegen das Land NRW und den Bund verhängen darf.

 

 

Mit aller Verachtung für diesen Unrechtsstaat

 

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Mein Schreiben an das Jobcenter vom 29.01.2026 als Antwort zum Schreiben des Jobcenters vom 26.01.2026:

 

Herr K.,

 

auch Ihr Schreiben vom 26.01.2026 ist rechtswidrig.

 

Nachdem ich nun 3mal trotz Androhung einer Sanktion nicht erschienen bin, stets Widerspruch gegen Ihre Bescheide eingelegt habe und mich nie bei einer Strafvereitelungsbehörde oder bei der Politik beschwert habe, schlagen Sie nun einen auffallend anderen Weg ein. Sie möchten gar nicht mehr, dass ich zu Ihnen komme. Sie möchten nur mit mir telefonieren. Sie drohen mir gar keine Sanktion mehr an, wenn ich auch das verweigere. Sie überlassen es mir, ob es ein Beratungsgespräch gibt oder nicht. Da Sie es demnach auch akzeptieren werden, wenn ich ein Beratungsgespräch weiterhin verweigere, verzichten Sie auch auf die Umsetzung der bislang angedrohten Sanktionen. Sie behaupten aber weiterhin, dass ich ein Beratungsanliegen hätte und ich solle Sie anrufen, wenn ich kein Beratungsgespräch wünsche.

 

Ein im Bereich Staatsverbrechen unerfahrener Mensch könnte sich nun sagen, dann lasse ich das Gespräch zu und erkläre dem Herrn K. noch einmal am Telefon, dass ich kein Beratungsanliegen habe. Vielleicht kapiert er es dann. Das dumme daran ist nur, dass es dann den von Ihnen beabsichtigten Kontakt mit mir gibt. Da es dann keinen Beweis über den Inhalt des Gesprächs gibt und ich Ihren angekündigten Anruf nicht durch eine Meldung bei Ihnen infolge Ihres Schreibens unterbunden habe, würden das Juristen so auslegen, dass ich ein Beratungsanliegen habe und dass Ihre „Einladungen“ somit rechtens gewesen wären.

 

Ihnen ist bekannt, dass ich kein Beratungsanliegen habe. Ich wünsche keinerlei Kontakt mit Ihnen oder Kollegen von der Arbeitsvermittlung. Falls Sie mich am 10.02.2026 dennoch anrufen werden, so werde ich nicht ans Telefon gehen.

 

Bei dem Strafverfahren gegen Frau B. u. a. hat das OLG Düsseldorf offenbar die Schuld festgestellt und die Frist zum Einlegen einer Revision ist abgelaufen, was dem Jobcenter bekannt ist. Andernfalls wären Provokationen noch sinnvoll. Das OLG Düsseldorf wird die Schuld von Frau B. u. a. nach dem 10.02.2026 rechtskräftig verkünden, so dass dann Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung im Amt usw. eingeleitet werden können.

 

Es dreht sich bei dem Schreiben von Herrn K. vom 26.01.2026 um die Vertuschung der rechtswidrigen Provokationen durch das Jobcenter mit denen Strafvereitelung im Amt erzielt werden sollte.

 

Die rote Farbe werde ich demnach doch nicht benutzen müssen.

 

 

Mit aller Verachtung für diesen Unrechtsstaat

 

 

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Mein Schreiben an das Jobcenter vom 16.01.2026 in anonymisierter Form aufgrund der Ankündigung vom 13.01.2026, welche ich am 16.01.2026 erhalten habe, eine Leistungskürzung von Höhe von 10% vorzunehmen und einer neuen „Einladung“ für den 26.01.2026 mit der Ankündigung einer weiteren Kürzung um ebenfalls 10% bei Nichterscheinen:

 

Herr K.,

Ihr Schreiben vom 13.01.2026 ist rechtswidrig. Das ist schon deshalb der Fall, weil Sie mein Schreiben vom 25.12.2025, welches Sie am 28.12.2025 erhalten haben, bislang nicht beantwortet haben, was erwartbar war. Es ist offensichtlich rechtswidrig, da Sie eine Sanktion auf Basis eines Bescheids verhän­gt haben, den ich an­gefochten habe. Auch das ist Rechtsbeugung. Bis zu einer rechtskräftigen Beantwortung dieses Schreibens kann Ihre Leistungsabteilung keine einzige Kürzung rechtens vornehmen.

 

Gemäß geltender Rechtsprechung hätte ich alle Vorwürfe, die ich gegen Vertreter dieses Unrechtsstaats erhe­be, zurückgezogen, wenn ich zu dem Termin erschienen wäre. Deswegen ist es ein wichtiger Grund, dass ich nicht erschienen bin. Genauso ist es, wenn ich Ihrem Bescheid vom 13.01.2026 nicht wider­sprechen würde. Das muss Ihnen klar sein. Aus diesem Grund werde ich das bei allen weiteren „Einladungen“ von Ihnen ge­nauso handhaben. Sie hätten den Termin bis zu einer rechtskräftigen Klärung stornieren müssen.

 

Ich habe Ihnen alles ausführlich erläutert und dass ich gem. Art. 20 (4) GG bis zu einer vollständi­gen Klärung meiner Vorwürfe gegen Vertreter dieses Unrechtsstaates und meiner vollständigen Entschädi­gung Widerstand leisten darf und werde. Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzen. Das werden Sie respektieren müssen. Das sieht der Amtseid von Beamten so vor. Andernfalls verüben Sie die Straftaten Nöti­gung und Beihilfe zur versuchten Strafvereitelung im Amt. Ihnen ist bekannt, dass ich kein „Beratungsanlie­gen“ habe.

 

Ich habe Ihre Leistungsabteilung am 25.12.2025 um 10.49 Uhr per E-Mail angeschrieben und sie dabei an die von ihr noch nicht bearbeitete Beitragserhöhung meiner privaten Pflegeversicherung erinnert, welche ich ihr am 12.11.2025 geschickt habe. Ich habe das Jobcenter auch in meinem Brief vom 25.12.2025 daran erin­nert. Ebenfalls am 25.12.2025, aber um 10.47 Uhr, habe ich ihr die Nebenkostenabrechnung für meine Woh­nung für das Jahr 2024 geschickt, in welcher ich eine Nachzahlung zu leisten hatte. Das hat sie mit ihrem Schreiben vom 30.12.2025 bearbeitet. Die Beitragserhöhung für meine Pflegeversicherung wurde erst am 13.01.2026 bearbeitet. Da drängt sich der Verdacht auf, dass es eine Sperrung für ihre Bearbeitung gab, wo­mit ich zu einer Beschwerde bei einer Strafvereitelungsbehörde oder bei der Politik provozieren werden soll­te und dass das nur deshalb bearbeitet worden ist, damit ich Ihnen das nicht erneut vorwerfen kann. Dennoch muss das erklärt werden.

 

Selbstverständlich lasse ich mir wieder eine Empfangsbestätigung geben, da solche Schrei­ben üblicherweise vernichtet werden. Die Presse erhält das ebenfalls. Sie wird das zwar wie üblich ignorieren, sie kann dann aber nicht behaupten, dass sie nichts gewusst hätte.

 

 

Mit aller Verachtung für diesen Unrechtsstaat

 

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Mein Schreiben an das Jobcenter vom 30.12.2025 in anonymisierter Form aufgrund der Ankündigung vom 22.12.2025, welche ich am 24.12.2025 erhalten habe, eine Leistungskürzung von Höhe von 10% vorzunehmen und einer neuen „Einladung“ für den 13.01.2026 mit der Ankündigung einer weiteren Kürzung um ebenfalls 10% bei Nichterscheinen:

Ich habe von dem Arbeitsvermittler Herrn K. des Jobcenters eine „Einladung“ für den 07.10.2025 erhalten. Dieser Termin fiel auffallenderweise mit der offensichtlich vorsätzlich falschen Bearbeitung bzw. der darauf folgenden Nichtbearbeitung meines Antrags auf Weiterbewilligung meines Bürgergelds zusammen. Zu dem Termin bin ich nicht gegangen. Ich habe ihn per E-Mail aufgefordert, er solle sich an den Generalbundesanwalt wenden. Das war erwartbar, da ich das vorher schon 2mal gegenüber seiner Vorgängerin so gehandhabt habe, die das akzeptiert hat.

 

Ich habe dann einen neuen Termin für den 26.11.2025 erhalten. Der 26.11.2025 ist auffallend lange 7 Wochen und einen Tag nach dem ursprünglichen Termin. Das deutet auf eine gezielte Terminierung mit einem Hintergedanken hin. Herr K. war verwundert, dass ich kam. Er sagte ziemlich genau wörtlich zu mir: „ Sie sind ja doch gekommen. Ich dachte die Kollegin hätte den Termin storniert, da Sie nicht kommen wollten.“. Ich habe im Vorfeld und auch bei diesem Termin unmissverständlich klar gemacht, dass Vertreter dieses Staates einschließlich Vertreter des Jobcenters massenhaft Straftaten zu meinen Lasten verübt haben, mit denen sie mir vorsätzlich schwere wirtschaftliche Schäden zugefügt haben, dass der Generalbundesanwalt für die Strafverfolgung zuständig ist und dass er mir jegliche Auskunft zum Verfahren verweigert. Ich habe ihm die Rechtslage erläutert, wonach gemäß Art. 20 (3) GG alle staatlichen Vertreter an Recht und Gesetz gebunden sind und dass ich gemäß Art. 20 (4) GG Widerstand leisten darf, da sich staatliche Vertreter nicht daran halten. Es ist geltendes Recht, dass Betrüger nichts mehr vom Betrogenen verlangen können. Demnach muss ich z. B. keine Auflagen hinnehmen, die mir staatliche Vertreter im Zusammenhang mit von ihnen zu meinen Lasten verübten Straftaten machen.

 

Das alles hat ihn nicht interessiert. Das wären andere Stellen. Er könne den Generalbundesanwalt nicht vor­laden. Das ist nicht mein Problem. Das Sozialgericht kann das. Er wäre nicht der Staat. Er ist aber ein Vertreter dieses Staates. Er ist ein Teil der Exekutive und ein Vertreter des Jobcenters. Meine Vorwürfe gegen die Leistungsabteilung hat er mit der Begründung zurückgewiesen, dass das eine andere Abteilung ist. Auch für das Verhalten seiner Vorgängerinnen aus der Arbeitsvermittlung, die mir keinerlei Druck gemacht haben, hat er sich nicht interessiert, da das andere Personen seien. Es gibt aber keine Rechtsperson „Jobcenter Frau S. bzw. Frau Z.“. Es gibt auch keine Rechtsperson „Jobcenter Leistungsabteilung“. Es gibt nur eine Rechtsperson „Jobcenter Kreis Viersen“. Es ist ein Grundprinzip eines Rechtsstaats, was dieser Staat vorgibt zu sein, dass Entscheidungen seiner Vertreter unabhängig von den handelnden Personen sind. Das nennt man Rechtssicherheit. Frau Z. hat es 2mal akzeptiert, dass ich zu Terminen nicht erschienen bin und ihr stattdessen nur eine E-Mail mit der Aufforderung, sie solle sich an den Generalbundesanwalt wenden, geschickt habe. Er hat das im Gegensatz zu ihr nicht akzeptiert. Er war nicht bereit, sich nach den Gründen zu erkundigen oder seinen Chef zu fragen, ob es eine Anweisung vom Generalbundesanwalt gibt. Das betrachte ich als eine Verletzung seiner Amtspflichten. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass meine Anschuldigungen begründet sind. Das ist Beihilfe zur versuchten Strafvereitelung im Amt durch Unterlassung.

 

Ich habe noch am 26.11.2025 den Generalbundesanwalt erneut aufgefordert, einzuschreiten und die Frage gestellt, ob ich ein Strafverfahren gegen mich provozieren muss, damit die Motive ergründet werden. Dann muss der Generalbundesanwalt Auskunft zu den Verfahren geben. Dafür habe ich meinen Blog www.Entrechtung.de angelegt. Die nächste „Einladung“ habe ich am 28.11.2025 für den 22.12.2025 erhalten. Ich habe mich umgehend beim Generalbundesanwalt beschwert und ihn aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Termin storniert wird. Ich habe mich erneut am 09.12.2025 bei ihm beschwert, weil ich keine Stornierung erhalten habe. Ich habe auch keine Reaktion von ihm erhalten. Ich bin nicht hingegangen. Dem Arbeitsvermittler muss im Vorfeld klar gewesen sein, dass ich mich nicht fügen werde, so dass er – bzw. die Person, welche die Termine festlegt - davon ausgehen konnte, dass ich Heiligabend die Ankündigung zur Kürzung der Leistungen erhalten werde. Das ist besonders provozierend.

 

  • Erläutern Sie mir, warum mir die Arbeitsvermittlerinnen Frau Schwoll und Frau Zaal seit der Feststellung von Sozialbetrug im Juni 2016, was die Voraussetzung für die Einleitung weiterer Strafverfahren war, keinerlei Druck gemacht haben. Die Span­nen zwischen den „Einladungen“ betrugen teilweise ca. 1,5 bis 2 Jahre. Nach einer Be­schwerde von mir beim Generalbundesanwalt hat Frau Schwoll einen Termin ersatzlos quasi abge­sagt.

  • Erläutern Sie mir, warum Frau Z. es 2mal akzeptiert hat, dass ich zu Terminen nicht erschienen bin, und ihr stattdessen nur eine E-Mail geschickt habe, sie solle sich an den Generalbundesanwalt wenden. Erläutern Sie mir, warum Herr K. das nicht akzeptiert.

  • Legen Sie eine schriftliche Stellungnahme des Generalbundesanwalts zum Verfahren gegen die – im Sommer 2025 offenbar beurlaubte – von mir beschuldigte Richterin am Arbeitsgericht Aachen u. a. vor.

  • Nehmen Sie Stellung zu meiner Strafanzeige wegen offensichtlich böswillig falscher bzw. Nichtbearbeitung meiner Anträge durch Ihre Leistungsabteilung. Diese liegt Ihnen vor.

  • Warum steht in der „Einladung“ vom 26.11.2025 mein „Beratungsanliegen“. Das ist eine Formulierung, als hätte ich mich an Sie gewendet, weil ich eine Arbeit suche. Das deutet darauf hin, dass der Termin tatsächlich – auf Veranlassung des Generalbundesanwalts – storniert worden ist, was mir nicht mitgeteilt worden ist, um eine Sanktion gegen mich verhängen zu können. Wäre ich am 22.12.2025 im Jobcenter erschienen, dann hätte ich das Beratungsanliegen anerkannt.

  • Nehmen Sie Stellung zu den Terminierungen

  • Erläutern Sie, inwieweit der Chef des Jobcenters Anweisungen vom Generalbundesanwalt bzw. vom Landrat erhalten hat.

 

Ich habe in meinem Blog schlüssig dargelegt, dass ich mit den Falsch- bzw. Nichtbearbeitungen meiner Anträge durch Ihre Leistungsabteilung und mit den Maßnahmen von Herrn K. zu einem Fehler provoziert werden soll, damit alle Strafverfahren eingestellt werden können.

 

Die Beitragserhöhung meiner Pflegeversicherung zum 01.01.2026 habe ich Ihrer Leistungsabteilung am 12.11.2025 mit dem Zusatz geschickt, dass es doch schön wäre, wenn sie das zur Abwechslung korrekt bearbeiten würden, ohne dass ich wieder eine Strafanzeige zum Generalbundesanwalt schicken muss. Das ist nach wie vor nicht bearbeitet worden.

 

Sie werden mich übrigens nie zwingen können, in meinem Lebenslauf nicht die Wahrheit zu schreiben. Sämtliche Bewerbungen sind dann zum Scheitern verurteilt.

 

Wenn Sie die Antwort verweigern, dann können wir das alles auch vor dem Sozialgericht klären. Obwohl auch die dortigen Richter kraft Ihres Berufes Vertuschung werden erzielen wollen, so sind dennoch ihre Möglichkeiten begrenzt.

 

 

Mit aller Verachtung für diesen Unrechtsstaat

 

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Mit Schreiben vom 15.10.2025 hat das Jobcenter mir die weitere Bewilligung des Bürgergelds mitgeteilt. Weitere Angaben von mir waren also nicht erforderlich.

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Aus diesen Provokationen schließe ich, dass Anfang Oktober - es muss vor einer möglichen Reaktion von mir gewesen sein - die Schuld in dem Verfahren zur Bestechlichkeit bzw. Bestechung festgestellt und verkündet worden ist. Ich sollte zu dem Fehler provoziert werden, dass ich mich bei der Politik oder Strafvereitelungsbehörde - also z. B. der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach - beschweren, die mir dann den Bescheid geschickt hätten, dass es keinen Beweis für die Strafvereitelung im Amt gäbe, wobei es unerheblich ist, ob ich das überhaupt angezeigt habe. Entscheidend ist nur, dass sie das behaupten.
Ich konnte beim OLG Düsseldorf kein Verfahren herausfinden, in welchem das verhandelt worden sein könnte. Ich frage mich, ob das hinter verschlossenen Türen stattfand, damit niemand darüber berichten kann.

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Am 07.10.2025 habe ich vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, wonach ich das Schreiben der Leistungsabteilung noch nicht beantwortet hätte. Ich müsste es bis zum 18.10.2025 beantworten. Ansonsten hätte ich den Leistungsanspruch verwirkt. Ich habe ihnen das sofort erneut geschickt und das alles auch dem Generalbundesanwalt, da das offensichtlich grob rechtswidrig ist und nur der Provokation und damit der Strafvereitelung im Amt dient.

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Mit Schreiben vom 23.09.2025 bin ich für den 07.10.2025 nach fast 2 Jahren zu einem Arbeitsvermittlungsgespräch geladen worden. Das ist natürlich provozierend, da Vertreter dieses Staates mich um ca. 30.000 Euro betrogen haben, mir meine Patentanmeldung, mit welcher ich mir eine eigene wirtschaftliche Existenz aufbauen wollte, offensichtlich grob rechtswidrig zwecks Provokation kaputt gemacht haben und massenhaft weitere Straftaten (insbesondere versuchte Strafvereitelung im Amt) verübt haben. Forderungen des Staates gegen mich setzen voraus, dass sich dieser Staat an die Gesetze hält und nicht in krimineller Absicht seinen Bürgern erhebliche Schäden zufügt. Ich habe dem Vermittler geschrieben und bin nicht hingegangen. Er hat mich angerufen. Ich habe einen neuen Termin bekommen.

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Mein Bürgergeld war bis zum 30.09.2025 bewilligt. Am 11.08.2025 habe ich den Antrag zur Weiterbewilligung erhalten und noch am selben Tag eingereicht. Am 06.09.2025 habe ich ein offensichtlich provozierendes Schreiben von ihnen erhalten. Ich sollte schriftlich Stellung zu Zahlungseingängen nehmen und lückenlose Kreditkartenabrechnungen der letzten 3 Monate vorlegen. Ich habe keine Kreditkarte. Es gab nur Zahlungseingänge des Jobcenters, Beitragsrückerstattungen meiner Krankenkasse, ein Verkauf über ebay in Höhe von 26,19 Euro und Gutschriften zu Retouren von Online-Händlern. Ich habe noch am selben Tag per E-Mail um die Information gebeten, welche Information benötigt wird. Die Empfangsbestätigung habe ich. Ich lebe also zur Zeit von meinen Ersparnissen. Ich soll offenbar ausgehungert werden, meine Wohnung und meine Krankenversicherung verlieren etc. 

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Januar bis März 2025 das Jobcenter bearbeitet die Übernahme der Erhöhung meines privaten Krankenkassenbeitrags zum 01.03.2025 zunächst offensichtlich böswillig falsch und lässt sie danach bis Ende März offensichtlich zwecks Provokation liegen. Die Beitragsanpassung würde sich ihnen nicht erschließen. Sie wurde also vom Jobcenter infrage gestellt. Dazu ist es gar nicht berechtigt. Ich solle bis zum 01.02.2025 die Anlage SV ausfüllen und eine Aufstellung der seit dem 01.01.2021 (!) bis laufend gezahlten Beiträge der Pflege- und der Krankenversicherung anfertigen und einreichen. Die Forderung nach Aufstellung der seit dem 01.01.2021 gezahlten Beiträge war offensichtlich völlig unnötig und diente nur der Schikane und der Provokation. Die Beiträge sind außerdem dem Jobcenter bekannt. Die in der Vergangenheit gezahlten Beiträge sind für die Übernahme der Beitragserhöhung völlig irrelevant. Ich sollte die Versicherungsscheine meiner Kranken- und meiner Pflegekasse einreichen. Beide hatten sie bereits. Die Beiträge und der Versicherungsschein der Pflegeversicherung haben außerdem nichts mit der Beitragserhöhung der Krankenversicherung zu tun. Ich habe die Aufstellung nicht angefertigt. Ich habe das komplett ignoriert. Dennoch wurde die Beitragserhöhung später übernommen. Sie wurde also nicht benötigt. In der Anlage SV wurde nach nichts neuem gefragt. Sie wurde also gar nicht benötigt. Es ist dem Jobcenter bekannt, wer ich bin, wo ich versichert bin, welche Bankverbindung meine Krankenkasse hat, und wie hoch die Beiträge sind. Es wurde nur nach den aktuellen Beiträgen gefragt. Somit ist dieses Formular zur Bearbeitung einer Beitragserhöhung völlig ungeeignet. Es kann nur bei „Neukunden“ verwendet werden. Es wurden mal wieder Unterlagen verlangt, die nicht benötigt werden, um damit Untätigkeit einzuleiten. Erinnerungen wurden ignoriert. Erst mit dem Schreiben vom 24.03.2025 wurde das erledigt. Mir war schon da klar, dass das mit der Weiterbewilligung meines Bürgergelds ähnlich ablaufen wird.

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26.02.2025 bis 16.06.2025: Es gab 4 Änderungen des Geschäftsverteilungsplans beim Arbeitsgericht Aachen, nach welchen die Richterin aus dem Geschäftsbetrieb genommen worden ist. Meine Deutung ist, dass die Anklage gegen sie doch noch zugelassen worden ist.

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Die Richterin arbeitet seit Januar 2025 wieder als Richterin.

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19.08.2024 bis Ende 2024 die von mir beschuldigte Richterin vom Arbeitsgericht Aachen ist aus der Zuteilung neuer Fälle verschwunden.

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